GBEinsSt8V BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 21. November 2019

Ausfertigungsdatum:
21.11.2019
Fundstelle:
GBl. 2019, 521
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Bönnigheim und bei der Gemeinde Mehrstetten werden aufgehoben.

Artikel

Artikel 2Bei der Gemeinde Moosburg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Artikel

Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Eingangsformel GBEinsSt8V

Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 189, 223) geändert worden ist, wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.