Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 21. November 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 21.11.2019
- Fundstelle:
- GBl. 2019, 521
Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Bönnigheim und bei der Gemeinde Mehrstetten werden aufgehoben.
Artikel 2Bei der Gemeinde Moosburg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 189, 223) geändert worden ist, wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.