Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 8. August 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 08.08.2019
- Fundstelle:
- GBl. 2019, 358
Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Moosburg wird aufgehoben.
Artikel 2Bei der Stadt Bönnigheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 189, 223) geändert worden ist, wird verordnet:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.