Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 20. Mai 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 20.05.2019
- Fundstelle:
- GBl. 2019, 227
Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Bahlingen am Kaiserstuhl, Eisingen und Reute werden aufgehoben.
Artikel 2Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (GBl. S. 265, 266) geändert worden ist, wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.