Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. Februar 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 15.02.2018
- Fundstelle:
- GBl. 2018, 74
Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Gemeinde Griesingen und der Gemeinde Hochdorf (Landkreis Esslingen) werden aufgehoben.
Artikel 2Bei der Stadt Gengenbach sowie bei den Gemeinden Breitnau, Unterstadion und Wald werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (GBl. S. 265, 266) geändert worden ist, wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.