Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 3. Juni 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 03.06.2024
- Fundstelle:
- GBl. 2024, Nr. 37
Aufgrund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. April 2024 (GBl. 2024 Nr. 29, S. 7) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei den Städten Bad Teinach-Zavelstein, Bopfingen und Wiesloch sowie bei den Gemeinden Aichhalden, Bühlertann und Wolfschlugen werden aufgehoben.
Einrichtung
§ 2 EinrichtungBei der Stadt Blumberg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.