Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 18. Mai 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 18.05.2020
- Fundstelle:
- GBl. 2020, 307
Artikel 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Korb, Ottenbach und Ottersweier werden aufgehoben.
Artikel 2 EinrichtungBei der Stadt Pforzheim Ortsteil Huchenfeld und der Gemeinde Leutenbach werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Artikel 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (GBl. S. 593, 596) geändert worden ist, wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.