FuttMRZustV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über Zuständigkeiten nach dem Futtermittelrecht (Futtermittel-ZuV) Vom 21. Dezember 2000

Ausfertigungsdatum:
21.12.2000
Fundstelle:
GBl. 2001, 11
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FuttMRZustV

Auf Grund von § 5 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 1. April 1976 (BGBl. I S. 325) wird verordnet:

§ 1

§ 1Zuständige Behörden im Sinne des Futtermittelrechts sind die Regierungspräsidien. § 4 der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiZuVO) vom 3. Dezember 1974 (GBl. S. 524) bleibt unberührt.

§ 2

§ 2Die Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt über Zuständigkeiten nach dem Futtermittelgesetz und den Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz vom 8. Juni 1976 (GBl. S. 471) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.