FrKiStV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Finanzministeriums über die Verwaltung der Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden Vom 25. Oktober 1974

Ausfertigungsdatum:
25.10.1974
Fundstelle:
GBl. 1974, 444
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung des Finanzministeriums über die Verwaltung der Kirchensteuer der Freireligiösen ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 107 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 111)
Eingangsformel FrKiStV

Auf Grund des § 17 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (Kirchensteuergesetz - KiStG) vom 18. Dezember 1969 (Ges. Bl. 1970 S. 1) wird im Einvernehmen mit dem Kultusministerium verordnet:

§ 1

§ 1Die Verwaltung der Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden durch die Landesfinanzbehörden wird in Abänderung der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KiStG geltenden Regelung auf ganz Baden-Württemberg ausgedehnt.

§ 2

§ 2Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie ist erstmals für das Kalenderjahr 1975 anzuwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.