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title: "Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule Vom 26. März 2014 *"
canonical: "https://www.juralernen.de/landesrecht/be/nmandschulumwgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NMandSchulUmwGBErahmen"
updated: "2026-05-13T01:50:32+00:00"
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# Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule Vom 26. März 2014 *

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 26.03.2014
*Fundstelle:* GVBl. 2014, 78


### § 1 — Zielsetzung

§ 1 Zielsetzung Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wird die Nelson-Mandela-Schule in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.

### § 2 — Personal- und Sachmittelübergang

§ 2 Personal- und Sachmittelübergang (1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf an, die der Nelson-Mandela-Schule zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. (2) Die in der Nelson-Mandela-Schule vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. (3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.

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— Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule Vom 26. März 2014 *
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NMandSchulUmwGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
