Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie Vom 24. November 2008

Ausfertigungsdatum:
24.11.2008
Fundstelle:
GVBl. 2008, 406
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel NKLStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem am 13. August 2008 unterzeichneten Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.