Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg Vom 4. Dezember 2008

Ausfertigungsdatum:
04.12.2008
Fundstelle:
GVBl. 2008, 451
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LaborBE/BBStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 30. September 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu geben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.