Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vom 5. Juni 2012

Ausfertigungsdatum:
05.06.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 154
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GKLStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem am 15. Dezember 2011 und 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.