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title: "§ 1 TBelV — Beleihung"
canonical: "https://www.juralernen.de/gesetze/tbelv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tbelv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 1 TBelV — Beleihung

Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erforderlichen Befugnissen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes beliehen wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248. Die Beleihung ist bis zum 31. Dezember 2031 befristet.

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— Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tbelv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
