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title: "§ 26 HIVHG — Inkrafttreten"
canonical: "https://www.juralernen.de/gesetze/hivhg/26"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hivhg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 26 HIVHG — Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 2 Nr. 2 und 3 genannten Mittel der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" als Teilbeitrag für das Jahr 1995 zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

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— Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hivhg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
