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title: "§ 14 BVAG"
canonical: "https://www.juralernen.de/gesetze/bvag/14"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bvag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 14 BVAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft; zu demselben Zeitpunkt treten die diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze und der zu ihrer Änderung, Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften außer Kraft.

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— Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bvag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
