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title: "III. BKOrgErl 2013"
canonical: "https://www.juralernen.de/gesetze/bkorgerl_2013/iii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2013/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# III. BKOrgErl 2013

Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen. Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

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— Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
