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title: "§ 3 ArztWohnortG"
canonical: "https://www.juralernen.de/gesetze/arztwohnortg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/arztwohnortg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 3 ArztWohnortG

*Gliederung:* Art 2

Die in Artikel 1 Nr. 9 vorgesehene Änderung des Inhalts der Krankenversichertenkarte ist jeweils bei der Neuausstellung der Krankenversichertenkarte vorzunehmen; § 291 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

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— Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/arztwohnortg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
