Pflichtwidrigkeitszusammenhang (vor § 13 StGB)
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist gegeben, wenn sich im konkreten Erfolg gerade die Gefahr verwirklicht, die der Täter durch sein pflichtwidriges Verhalten (Sorgfaltspflichtverletzung) geschaffen hat. Dies ist nach herrschender Meinung der Fall, wenn der konkrete Erfolg bei pflichtgemäßem Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen wäre.
Definiere den Begriff „Pflichtwidrigkeitszusammenhang“:
Rechtsprechung & Quellen 3
- Fischer, 66.A. 2019, § 15 RdNr. 16c
- Rengier, Strafrecht AT, 11.A. 2019, § 52 RdNr. 26ff.