Definition · Zivilrecht

Pflichtteil

Definition

Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben auf einen Mindestwert des Erbes für die nächsten Angehörigen des Erblassers.

Kontext

Was ist der erbrechtliche Pflichtteil?

Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Brox/Walker, Erbrecht, 30.A. 2024, § 32 RdNr. 1
  • Müllers-Engels, in: BeckOK BGB, 01.11.2024, § 2303 RdNr. 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.