Pflichtenkollision, rechtfertigende (vor § 32 StGB)
Als rechtfertigende Pflichtenkollision wird eine Situation bezeichnet, in der eine Person Adressat wenigstens zweier gleichrangiger Handlungspflichten ist, von denen sie aber nur eine auf Kosten der anderen erfüllen kann.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 18 RdNr. 1