Definition · Zivilrecht

Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

Definition

Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Für OHG und KG ist dies schon Entstehungsvoraussetzung (§§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB).

Kontext
Unter welchen Voraussetzungen sind Personengesellschaften Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Bitter/Schumacher, Handelsrecht, 3.A. 2018, § 2 RdNr. 29

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.