Definition · Strafrecht

Person des Verdächtigten (§ 164 Abs. 1 StGB)

Definition

Der Verdacht muss sich gegen einen bestimmten anderen richten, also gegen eine vom Täter verschiedene lebende Person, die nicht unbedingt namentlich bezeichnet, aber soweit erkennbar gemacht sein muss, dass sie identifiziert werden kann.

Kontext
Wer ist taugliches Objekt einer falschen Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 164 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.