Definition · Strafrecht

Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (vor § 12 StGB)

Definition

Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe sind Umstände, deren Vorliegen die Verfolgung eines an sich rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens hindern.

Erläuterung
Beim Vorliegen eines Strafausschließungsgrundes ist die Tat von Anfang an nicht strafbar. Demgegenüber führt ein Strafaufhebungsgrund dazu, dass die bereits begründete Strafbarkeit aufgrund des betreffenden Umstands nachträglich entfällt.
Kontext
Was versteht man unter „persönlichen Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründen“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 6 RdNr. 16

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.