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title: "Definition: Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB)"
canonical: "https://www.juralernen.de/definitionen/pauschalreisevertrag-651a-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB)

## Definition

Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man die entgeltliche Verpflichtung eines Reiseveranstalters, mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise (Pauschalreise) einem Reisenden zu „verschaffen“, d. h. in eigener Verantwortung zu erbringen.

## Erläuterung

Eine Legaldefinition der Pauschalreise enthält <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/651a.html" title="&sect; 651a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag">§ 651a Abs. 2 BGB</a>.

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Kanonische URL: https://www.juralernen.de/definitionen/pauschalreisevertrag-651a-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
