Definition · Zivilrecht

Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB)

Definition

Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man die entgeltliche Verpflichtung eines Reiseveranstalters, mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise (Pauschalreise) einem Reisenden zu „verschaffen“, d. h. in eigener Verantwortung zu erbringen.

Erläuterung
Eine Legaldefinition der Pauschalreise enthält § 651a Abs. 2 BGB.
Kontext
Definiere den Begriff des „Pauschalreisevertrags“ (§ 651a Abs. 2 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 4
Quellen
  • Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 46. A. 2022, § 28 RdNr. 15
  • Geib, in: BeckOK BGB, 62. Ed. 2022, § 651a RdNr. 1
  • Medicus/Lorenz, Schuldrecht II BT, 18. A. 2018, § 40 RdNr. 1

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.