Definition · Strafrecht

Parallelwertung in der Laiensphäre (§ 15 StGB)

Definition

Normative Tatbestandsmerkmale sind auslegungsbedürftig und erfordern eine rechtliche Bewertung (z.B. „fremd“ in §§ 242ff. StGB). Damit ein juristischer Laie mit Vorsatz bezüglich eines solchen Tatbestandsmerkmals handelt, reicht es aus, dass er dessen sozialen Sinngehalt erkennt (natürliches Verständnis). Eine juristische Subsumtion ist nicht erforderlich.

Kontext

Was versteht man unter der „Parallelwertung in der Laiensphäre“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Schuster, in: Tübinger Kommentar, StGB, 31.A. 2025, § 15 RdNr. 43f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.