Definition · Öffentliches Recht

Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Definition

Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Kontext
Definiere den Begriff „Ortsteil“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):
Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • BVerwG, Urt. v. 30.06. 2015, 4 C 5/14.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.