Definition · Zivilrecht

Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)

Definition

Unter einem Antrag ad incertas personas (lateinisch: offerta ad incertas personas) versteht man ein rechtsverbindliches Angebot an einen begrenzten Personenkreis oder die Allgemeinheit.

Kontext
Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 83.A. 2023, § 145 RdNr. 7ff. 
  • Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, 18. Aufl. 2022, § 145 RdNr. 1.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.