Definition · Öffentliches Recht

Öffentlichkeit der Sitzung

Definition
Die Sitzung des Gemeinderats ist öffentlich, wenn in den Grenzen der (üblicherweise) vorhandenen Kapazitäten jedermann die Möglichkeit des Zugangs zur Sitzung eröffnet ist.
Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff der „Öffentlichkeit der Sitzung“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Engels/Krausnick, Kommunalrecht, 2.A 2020, § 5 RdNr. 15-18
  • Geis, Kommunalrecht, 6.A 2023, § 11 RdNr. 125-134

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.