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title: "Definition: Öffentliche Sicherheit"
canonical: "https://www.juralernen.de/definitionen/oeffentliche-sicherheit"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Öffentliche Sicherheit

## Definition

Die öffentliche Sicherheit umfasst (1) die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, (2) die Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie (3) den Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.

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Kanonische URL: https://www.juralernen.de/definitionen/oeffentliche-sicherheit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
