Öffentliche Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit umfasst (1) die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, (2) die Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie (3) den Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
Rechtsprechung & Quellen 1
- Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7.A. 2021, RdNr. 89.