Definition · Öffentliches Recht

Öffentliche Sicherheit

Definition

Die öffentliche Sicherheit umfasst (1) die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, (2) die Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie (3) den Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.

Kontext

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7.A. 2021, RdNr. 89.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.