Öffentliche Einrichtung - Definition
Eine öffentliche Einrichtung ist eine Sach- und Personalgesamtheit, die im öffentlichen Interesse unterhalten und durch gemeindlichen Widmungsakt der Benutzung durch den von der Widmung erfassten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Burgi, Kommunalrecht, 6.A. 2019, § 16 RdNr. 5
- Geis, Kommunalrecht, 5.A. 2020, § 10 RdNr. 11ff.