Definition · Öffentliches Recht

Öffentliche Einrichtung - Definition

Definition

Eine öffentliche Einrichtung ist eine Sach- und Personalgesamtheit, die im öffentlichen Interesse unterhalten und durch gemeindlichen Widmungsakt der Benutzung durch den von der Widmung erfassten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

Erläuterung
Im öffentlichen Interesse werden Einrichtungen betrieben, wenn sie der Daseinsvorsorge dienen. Die Widmung erfolgt etwa durch Satzung oder Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG), kann aber auch konkludent durch tatsächliche Inbetriebnahme ergehen.
Kontext
Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Burgi, Kommunalrecht, 6.A. 2019, § 16 RdNr. 5
  • Geis, Kommunalrecht, 5.A. 2020, § 10 RdNr. 11ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.