Objektive Strafbarkeitsbedingung (vor § 12 StGB)
Objektive Strafbarkeitsbedingungen werden solche Merkmale eines Strafgesetzes genannt, deren Verwirklichung zwar Voraussetzung der Strafbarkeit eines Verhaltens ist, die aber nicht Gegenstand der subjektiven Zurechnung sind.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 6 RdNr. 15