Definition · Strafrecht

Objektive Strafbarkeitsbedingung (vor § 12 StGB)

Definition

Objektive Strafbarkeitsbedingungen werden solche Merkmale eines Strafgesetzes genannt, deren Verwirklichung zwar Voraussetzung der Strafbarkeit eines Verhaltens ist, die aber nicht Gegenstand der subjektiven Zurechnung sind.

Erläuterung
Im Gesetz wird die objektive Strafbarkeitsbedingung in der Regel mit „wenn" eingeleitet. Beispiele für objektive Strafbarkeitsbedingungen sind der Eintritt des Todes eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung bei der Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) oder beim Vollrausch (§ 323a StGB) die fehlende Strafbarkeit hinsichtlich eines anderen Delikts infolge der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (§ 323a StGB).
Kontext
Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 6 RdNr. 15

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.