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title: "Definition: Notwehrlage"
canonical: "https://www.juralernen.de/definitionen/notwehrlage"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notwehrlage

## Definition

Die Notwehrlage ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB). Entscheidend sind allein die objektiven Umstände. Diese sind aus Sicht eines neutralen Beobachters nachträglich (ex post) zu ermitteln.

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Kanonische URL: https://www.juralernen.de/definitionen/notwehrlage
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
