Definition · Strafrecht

Notwehrlage

Definition

Die Notwehrlage ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB). Entscheidend sind allein die objektiven Umstände. Diese sind aus Sicht eines neutralen Beobachters nachträglich (ex post) zu ermitteln.

Kontext
Definiere den Begriff „Notwehrlage“ (§ 32 Abs. 2 StGB)
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 32 RdNr. 4.
  • Rengier, Strafrecht AT, 16.A. 2024, § 18 RdNr. 5.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.