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title: "Definition: Notwehrexzess, Putativ (§ 33 StGB)"
canonical: "https://www.juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-putativ-33-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notwehrexzess, Putativ (§ 33 StGB)

## Definition

Ein Putativnotwehrexzess liegt vor, wenn der Täter sich lediglich subjektiv eine Notwehrlage vorgestellt hat, die aber objektiv zu keinem Zeitpunkt tatsächlich bestand (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum) und er zudem eine Verteidigung wählt, die selbst in der vorgestellten Notwehrlage das Maß der erforderlichen Verteidigung überschritten hätte.

## Erläuterung

Beispiel: Die bewaffnete T glaubt, eine sich ihr im Dunkeln nähernde Gestalt wolle sie vergewaltigen, und schießt ohne Vorwarnung. Tatsächlich handelte es sich um eine harmlose Spaziergängerin.
<br>Eine (analoge) Anwendung des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html" title="&sect; 33 StGB: &Uuml;berschreitung der Notwehr">§ 33 StGB</a> scheidet hier nach h.M. aus, da dieser Entschuldigungsgrund das objektive Vorliegen einer Notwehrlage voraussetze. Außerdem fehle bei der überzogenen Abwehr ein zuständiger Veranlasser.

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Kanonische URL: https://www.juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-putativ-33-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
