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title: "Definition: Notstand, rechtfertigender (§ 34 StGB)"
canonical: "https://www.juralernen.de/definitionen/notstand-rechtfertigender-34-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notstand, rechtfertigender (§ 34 StGB)

## Definition

Der rechtfertigende Notstand ist ein Rechtfertigungsgrund, der zur Voraussetzung eine Notstandslage, eine Notstandshandlung sowie ein
Handeln mit Rettungswillen hat.

## Erläuterung

Die <b>Notstandslage</b> liegt in einer <d>gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut</d>.
<br>Gekennzeichnet ist die <b>Notstandshandlung</b> durch die Merkmale der <d>Erforderlichkeit, der Interessenabwägung und einer Angemessenheit</d> nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" title="&sect; 34 StGB: Rechtfertigender Notstand">§ 34 S. 2 StGB</a>.
<br>Beim <b>Rettungswillen</b> verlangt die hM neben der <d>Kenntnis der Rechtfertigungslage</d> ein Handeln <d>zum Zwecke der Gefahrenabwehr</d>.

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Kanonische URL: https://www.juralernen.de/definitionen/notstand-rechtfertigender-34-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
