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title: "Definition: Nothilfe (§ 32 StGB)"
canonical: "https://www.juralernen.de/definitionen/nothilfe-32-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nothilfe (§ 32 StGB)

## Definition

Nothilfe ist die Verteidigung zugunsten eines anderen, die grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie die Notwehr möglich und gerechtfertigt ist.

## Erläuterung

Gesperrt ist die Nothilfe allerdings, sofern der Angegriffene erkennbar den Verlust seines Gutes hinnehmen will (Disponibilität des Rechtsguts).

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Kanonische URL: https://www.juralernen.de/definitionen/nothilfe-32-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
