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title: "Prüfschema: vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO)"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/vorlaeufige-vollstreckbarkeit-708-ff-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


### 1. Wer kann was gegen wen vollstrecken?

<massstab>Hat der <b>Kläger ein Verfahren gewonnen</b>, kann er (1) die erstrebte Leistung aus der Hauptsache durchsetzen (etwa die eingeklagte Geldsumme) sowie (2) von seinem Gegner Ersatz für die <d>Gerichtskosten und außergerichtlichen Aufwendungen</d> fordern. Im Gegenzug kann <b>der unterlegene Beklagte</b> nur <d>außergerichtliche Kosten</d> geltend machen — die Gerichtsgebühren hat er nie bezahlt, und einen Leistungstitel für sein Begehren hat er auch nicht gewonnen.</massstab>

### 2. Handelt es sich um einen Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 ZPO</a>?

<massstab>Liegen die Voraussetzungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 ZPO</a> vor, so ist die Zulässigkeit der vorläufigen Vollstreckung sachlich geklärt. Es ist sodann nur noch zu untersuchen, ob der Gegner eine Befugnis zum Abwenden besitzt.</massstab>

#### a) Liegt ein Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 Nr. 1 -3 ZPO</a> vor?

<massstab>In dieser Situation vermag der Vollstreckungsgläubiger <b>direkt Vollstreckung zu betreiben</b>; eine Abwendungsmöglichkeit zugunsten des Vollstreckungsschuldners existiert nicht!</massstab><formulierungsbeispiel>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.</formulierungsbeispiel>

#### b) Liegt ein Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 Nr. 4-11 ZPO</a> vor?

<massstab>Vorliegend eröffnet sich dem Vollstreckungsgläubiger die Option der <b>vorläufigen vollstreckung</b>. Der Vollstreckungsschuldner kann allerdings durch die <b>Hinterlegung von Sicherheit</b> dem entgegenwirken (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/711.html" title="&sect; 711 ZPO: Abwendungsbefugnis">§ 711 S. 1, 2 ZPO</a> i.V.m. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a> analog). Diese Abwendungsmöglichkeit wiederum wird dadurch begrenzt, dass der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung erbringen darf — damit kann er die Abwendung durch den Schuldner gewissermaßen konterkarieren.</massstab><formulierungsbeispiel>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung dadurch verhindern, dass er Sicherheit in Höhe von 110 % des Betrages leistet, der auf Grund des Urteils zu vollstrecken ist, es sei denn, der Kläger leistet vorher Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe.</formulierungsbeispiel><klausurhinweis>Darauf ist zu achten, dass die am Verfahren beteiligten Parteien im Tenor anhand ihrer jeweiligen Rollen genannt werden — empfehlenswert ist eine kurze vorherige Notiz, welche Partei Vollstreckungsschuldner und welche Vollstreckungsgläubiger ist, um Verwechslungen auszuschließen.\nWenn Unsicherheiten bestehen, lohnt sich ein Blick auf die Formulierungsbeispiele bei Thomas/Putzo (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§§ 708 ff. ZPO</a>).</klausurhinweis>

### 3. Falls nein, welcher Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 ZPO</a> liegt vor?

Greift <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 ZPO</a> nicht, kommt eine Vollstreckung durch den Vollstreckungsgläubiger <b>nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung vollstrecken</b>.

#### a) <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 1 ZPO</a> → absoluter Betrag

<massstab>Der <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 1 ZPO</a> sieht vor, dass das Gericht die Sicherheitsleistung zu bemessen hat. Dieser Regelfall liegt vor, wenn nicht die Variante des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a> anzuwenden ist.</massstab><formulierungsbeispiel>Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 3.300,00 vorläufig vollstreckbar.</formulierungsbeispiel>

#### b) <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a> → Verhältnis zum zu vollstreckenden Betrag

<massstab>Nur unter der Auflage einer Sicherheitsleistung darf der Vollstreckungsgläubiger <b>Vollstreckungsmaßnahmen durchführen</b>. Handelt es sich um einen feststehenden Geldbetrag (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a>) — was in Klausuren häufig der Fall ist —, wird die Sicherheitsleistung durch ein Verhältnis zum Vollstreckungsbetrag bestimmt.</massstab>
<formulierungsbeispiel>Das Urteil ist für die Klägerin gegen Hinterlegung von Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.</formulierungsbeispiel>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/vorlaeufige-vollstreckbarkeit-708-ff-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
