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title: "Prüfschema: Tatbestand Zivilurteil: Widerklage (gemeinsamen Sachverhalt)"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/tatbestand-zivilurteil-widerklage-gemeinsamen-sachverhalt"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Examen & Klausurtraining"
topic: "Zivilrechtsklausur"
norms: "§ 33 ZPO"
steps: "11"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:41+00:00"
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# Tatbestand Zivilurteil: Widerklage (gemeinsamen Sachverhalt)

**Norm:** § 33 ZPO · **Rechtsgebiet:** Examen & Klausurtraining › Zivilrechtsklausur

Aufbauschema im Gutachtenstil (11 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Einleitungssatz zu Klage und Widerklage

> **Formulierungsbeispiel:** „Der Kläger begehrt vom Beklagten Ersatz des ihm aus einer Körperverletzung entstandenen Schadens; der Beklagte verlangt im Wege der Widerklage seinerseits Ersatz desselben Schadens.“

## II. Unstreitiges zu Klage und Widerklage

> **Maßstab:** Im Tatbestand werden die von beiden Parteien nicht bestrittenen Tatsachen zusammengefasst dargestellt, bevor Klage- und Widerklagevortrag getrennt folgen.

> **Formulierungsbeispiel:** „Am 10.12. gerieten A und B in der von K betriebenen Gaststätte in Stadt B aneinander, wobei A ein Zahn abbrach. Die Behandlung kostete A €600, während Bs Brille im Wert von €300 zerstört wurde.“

## III. Streitiger Klägervortrag zu Klage und Widerklage

> **Maßstab:** Der streitige Klägervortrag umfasst alle tatsächlichen Behauptungen des Klägers, die der Beklagte bestritten hat – sowohl solche, die für die Klage relevant sind, als auch solche, die die Widerklage betreffen. Da Klage und Widerklage denselben Lebenssachverhalt teilen, werden beide Streitstränge zusammengeführt.

> **Subsumtion:** Im Tatbestand ist dieser Vortrag einheitlich darzustellen, um Wiederholungen zu vermeiden. Widersprüche im klägerischen Vortrag, die sich aus dem Widerklagegeschehen ergeben, sind an dieser Stelle kenntlich zu machen.

### 1. Bestrittener Klägervortrag

> **Formulierungsbeispiel:** „A ist davon überzeugt, dass B beim Überfall seinen Zahn beschädigt hat.“

### 2. Qualifiziertes Bestreiten des Klägers zum Beklagtenvortrag

> **Maßstab:** Das qualifizierte Bestreiten des Klägers zum Beklagtenvortrag liegt vor, wenn der Kläger nicht nur pauschal widerspricht, sondern konkrete Gegentatsachen vorträgt, die das Bestreiten substanziieren. Dies ist von der schlichten Leugnung zu unterscheiden.

> **Klausurentipp:** Im Examen ist zu differenzieren: Ein einfaches „Ich bestreite“ genügt prozessual häufig, wenn der Kläger keine näheren Kenntnisse von dem beklagtenseitigen Vorgang hat. Sobald der Kläger jedoch eigene Wahrnehmungen hat, muss er substanziiert bestreiten, um dem Gericht verwertbaren Vortrag zu liefern.

## IV. Kleine Prozessgeschichte

> **Maßstab:** Die kleine Prozessgeschichte enthält die wesentlichen Verfahrensschritte bis zur mündlichen Verhandlung, die für das Verständnis des Rechtsstreits bedeutsam sind – etwa Rügen, Versäumnisurteile, Prozesskostenhilfeentscheidungen oder vorläufige Vollstreckungsmaßnahmen –, jedoch noch keine Anträge.

> **Lerne:** Abzugrenzen ist die kleine von der großen Prozessgeschichte: Die kleine Prozessgeschichte steht vor den Anträgen und umreißt das bisherige Verfahren knapp; die große Prozessgeschichte am Ende des Tatbestands enthält Einsprüche, Rechtsmittel und sonstige abschließende Prozesshandlungen.

## V. Anträge von Klage und Widerklage

> **Formulierungsbeispiel:** „Der Kläger stellte den aus der Klageschrift ersichtlichen Antrag.“
„Der Beklagte stellte den Antrag, die Klage zurückzuweisen.“
„Widerklagend stellte der Beklagte den Antrag, den Kläger zur Zahlung zu verurteilen.“
„Der Kläger stellte den Antrag, auch die Widerklage zurückzuweisen.“

> **Klausurentipp:** Halte die Reihenfolge Kläger–Beklagte–Widerklage–Kläger konsequent ein.

## VI. Streitiger Beklagtenvortrag zu Klage und Widerklage

> **Maßstab:** Der streitige Beklagtenvortrag zur Klage und Widerklage erfasst alle bestrittenen Tatsachenbehauptungen des Beklagten, die sowohl die Verteidigung gegen die Klage als auch die Begründung seiner Widerklage betreffen. Da der gemeinsame Sachverhalt dazu einlädt, beide Vortragsstränge zu vermengen, ist auf klare Trennung zu achten.

> **Klausurentipp:** In der Klausur empfiehlt sich eine Untergliederung: zunächst der Beklagtenvortrag zur Verteidigung gegen die Klage, dann der Beklagtenvortrag zur Begründung der Widerklage. So bleibt der Tatbestand übersichtlich, auch wenn beide Stränge tatsächlich auf demselben Ereignis beruhen.

### 1. Qualifiziertes Bestreiten des Beklagten zum Klägervortrag zur Klage

> **Maßstab:** Ein qualifiziertes Bestreiten liegt vor, wenn der Beklagte dem Klägervortrag nicht nur widerspricht, sondern einen abweichenden Geschehensablauf behauptet.

> **Formulierungsbeispiel:** „B streitet ab, A den Zahn ausgeschlagen zu haben, und behauptet, C sei dafür verantwortlich.“

### 2. Bestrittener Beklagtenvortrag zur Widerklage

> **Formulierungsbeispiel:** „Außerdem behauptet B, A habe die Brille von B beschädigt.“

## VII. Große Prozessgeschichte

> **Maßstab:** Die große Prozessgeschichte schließt den Tatbestand ab. Sie enthält sämtliche nach den Anträgen erfolgten Prozesshandlungen, die für Urteil und Vollstreckung bedeutsam sind, insbesondere Einsprüche gegen Versäumnisurteile, Rücknahmen, Rechtsmittel sowie alle Zwischenentscheidungen, die das Verfahren in seiner Gesamtheit betreffen.

> **Vertiefung:** Bei Klage und Widerklage auf demselben Lebenssachverhalt ist in der großen Prozessgeschichte kenntlich zu machen, ob prozessuale Erklärungen (z.B. eine Erledigungserklärung) nur die Klage, nur die Widerklage oder beide betreffen, da dies die Kostenentscheidung unmittelbar beeinflusst.

## Verwandte Schemata

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- [Baumbach’sche Formel](http://www.juralernen.de/schemata/baumbachsche-formel)
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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/tatbestand-zivilurteil-widerklage-gemeinsamen-sachverhalt
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Tatbestand Zivilurteil: Widerklage (gemeinsamen Sachverhalt)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/schemata/tatbestand-zivilurteil-widerklage-gemeinsamen-sachverhalt.
