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title: "Prüfschema: Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/sittenwidrige-schaedigung-826-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Zivilrecht"
topic: "Gesetzliche Schuldverhältnisse"
norms: "§ 826 BGB"
steps: "5"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:41+00:00"
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# Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)

**Norm:** § 826 BGB · **Rechtsgebiet:** Zivilrecht › Gesetzliche Schuldverhältnisse

Aufbauschema im Gutachtenstil (5 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Tatbestand

> **Maßstab:** Der Tatbestand des § 826 BGB enthält drei gleichrangige Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen: die Zufügung eines Schadens, die Sittenwidrigkeit der schädigenden Handlung sowie den Vorsatz hinsichtlich beider.

### 1. Verursachung eines Schadens

> **Maßstab:** § 826 BGB schützt nicht nur die klassischen Rechtsgüter, sondern erfasst darüber hinaus ausdrücklich auch das Vermögen als eigenständiges Schutzgut.

> **Subsumtion:** Für die Tatbestandsvoraussetzung „Schaden“ genügt deshalb bereits ein bloßer Vermögensnachteil, ohne dass zusätzlich ein anderes Rechtsgut verletzt sein müsste.

### 2. Sittenwidrigkeit

> **Maßstab:** Sittenwidrig handelt, wessen Verhalten bei einer Gesamtwürdigung von Inhalt, Beweggrund und Ziel dem Anstandsgefühl eines durchschnittlich rechtstreuen Menschen widerspricht – maßgeblich ist also nicht das subjektive Empfinden des Handelnden, sondern ein objektivierter Maßstab billigen und gerechten Denkens.

> **Vertiefung:** Weil dieser Maßstab sehr offen ist, orientiert sich die Rechtsprechung an typisierten Fallgruppen (etwa sittenwidrige Schädigung durch Ausnutzung einer Machtstellung, kollusives Zusammenwirken oder vorsätzliche Täuschung), um die Prüfung im Einzelfall greifbar zu machen.

### 3. Vorsatz

> **Maßstab:** § 826 BGB verlangt vorsätzliches Handeln, wobei dolus eventualis ausreicht.

> **Subsumtion:** Der Vorsatz muss sich auf zwei Gegenstände erstrecken: zum einen auf die tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, zum anderen auf den eintretenden Schaden selbst.

## II. Rechtsfolge: Ersatz des Schadens

> **Maßstab:** Rechtsfolge des § 826 BGB ist der Ersatz des durch die sittenwidrige Handlung verursachten Schadens. Der Schadensersatz richtet sich nach den §§ 249 ff. BGB. Er umfasst den gesamten adäquat kausal verursachten Schaden, einschließlich entgangenem Gewinn (§ 252 BGB) und immateriellen Schäden, soweit § 253 BGB dies gestattet.

> **Subsumtion:** Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das sittenwidrige Verhalten des Schädigers stünde (Differenzhypothese). § 826 BGB ist dabei keine Strafnorm – der Schadensersatz bleibt auf den tatsächlich eingetretenen Schaden begrenzt; eine Verdoppelung oder Strafzahlung ist dem deutschen Recht fremd.

> **Klausurentipp:** In der Klausur kurz auf die Abgrenzung zum Bereicherungsrecht hinweisen: § 826 BGB kann neben §§ 812 ff. BGB treten, wenn der Schädiger durch die sittenwidrige Handlung einen Vorteil erlangt hat.

## Verwandte Schemata

- [§ 823 Abs. 1 BGB](http://www.juralernen.de/schemata/823-abs-1-bgb)
- [Allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)](http://www.juralernen.de/schemata/allgemeine-eingriffskondiktion-812-abs-1-s-1-alt-2-bgb)
- [Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)](http://www.juralernen.de/schemata/amtshaftungsanspruch-839-bgb-ivm-art-34-gg)
- [Angemaßte Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB)](http://www.juralernen.de/schemata/angemasste-eigengeschaeftsfuehrung-687-abs-2-bgb)
- [Anspruch des Geschäftsanmaßers (§§ 687 Abs. 2 S. 2, 684 S. 1 BGB)](http://www.juralernen.de/schemata/anspruch-des-geschaeftsanmassers-687-abs-2-s-2-684-s-1-bgb)
- [Bereicherungstatbestände (§ 812 ff. BGB)](http://www.juralernen.de/schemata/bereicherungstatbestaende-812-ff-bgb)
- [Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)](http://www.juralernen.de/schemata/beseitigungsanspruch-1004-abs-1-s-1-bgb-analog)
- [Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)](http://www.juralernen.de/schemata/condictio-indebiti-812-abs-1-s-1-alt-1-bgb)

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/sittenwidrige-schaedigung-826-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/schemata/sittenwidrige-schaedigung-826-bgb.
