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title: "Prüfschema: Sachrüge – Aufbau"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/sachruege-aufbau"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Examen & Klausurtraining"
topic: "Strafrechtsklausur"
norms: "§ 337 StPO"
steps: "3"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-09-10T10:34:20+00:00"
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# Sachrüge – Aufbau

**Norm:** § 337 StPO · **Rechtsgebiet:** Examen & Klausurtraining › Strafrechtsklausur

Aufbauschema im Gutachtenstil (3 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


### 1. Darstellungsrüge

> **Maßstab:** Die Darstellungsrüge prüft, ob das angefochtene Urteil den gesetzlichen Darstellungsanforderungen entspricht (§§ 267, 268 StPO). Das Revisionsgericht überprüft allein den Urteilstext – weitere Akten werden grundsätzlich nicht herangezogen. Die Rüge greift, wenn Feststellungen fehlen, die für die Nachvollziehbarkeit der Subsumtion erforderlich sind, oder wenn Widersprüche im Urteil auftreten.

> **Subsumtion:** In der Klausur ist die Darstellungsrüge stets als erster Prüfungspunkt der Sachrüge zu behandeln, bevor inhaltliche Rechtsfehler untersucht werden. Typische Mängel: lückenhafte Beweiswürdigung, fehlende Feststellungen zum subjektiven Tatbestand, widersprüchliche Strafzumessungserwägungen.

> **Klausurentipp:** Die Darstellungsrüge ist von der Verfahrensrüge (§ 337 Abs. 2 StPO) klar abzugrenzen: Verfahrensfehler können nur durch eine form- und fristgerecht erhobene Verfahrensrüge angegriffen werden, nicht im Rahmen der Sachrüge.

### 2. Überprüfung des Schuldspruchs („Subsumtionsrüge“)

> **Maßstab:** Die Subsumtionsrüge (im engeren Sinne) überprüft, ob das Tatgericht die festgestellten Tatsachen rechtlich richtig eingeordnet hat. Das Revisionsgericht ist an die tatrichterlichen Feststellungen gebunden und prüft ausschließlich die rechtliche Würdigung, nicht die Beweiswürdigung als solche (§ 337 Abs. 1 StPO). Fehler beim objektiven und subjektiven Tatbestand, bei der Rechtswidrigkeit und der Schuld können gerügt werden.

> **Subsumtion:** Prüfungsschwerpunkte: Hat das Tatgericht alle Tatbestandsmerkmale vollständig geprüft? Hat es zutreffende Definitionen zugrunde gelegt? Hat es Konkurrenzen richtig beurteilt? In der Klausur ist die Subsumtionsrüge der inhaltliche Kern der Sachrüge.

> **Klausurentipp:** Wichtig: Das Revisionsgericht darf keine eigenen Feststellungen treffen (Ausnahme: § 354 Abs. 1 StPO bei eindeutig rechtlich zu würdigenden Sachverhalten). Ist die Beweiswürdigung lückenhaft oder widersprüchlich, handelt es sich um einen Darstellungsfehler (oben Schritt 1), nicht um eine fehlerhafte Subsumtion.

### 3. Überprüfung der Strafzumessung

> **Maßstab:** Die Überprüfung der Strafzumessung prüft, ob das Tatgericht die gesetzlichen Strafzumessungsregeln (§§ 46 ff. StGB) beachtet hat. Das Revisionsgericht greift grundsätzlich nicht in den Ermessensspielraum des Tatrichters ein; es überprüft nur, ob sachfremde Erwägungen eingeflossen sind, ob straferschwerend berücksichtigt wurde, was nicht berücksichtigt werden durfte, oder ob die Strafe schlechterdings unvertretbar ist (sog. Vertretbarkeitskontrolle).

> **Subsumtion:** Typische Revisionsangriffspunkte bei der Strafzumessung: doppelte Verwertung tatbestandlicher Merkmale als Strafschärfungsgrund (Verbot der Doppelverwertung, § 46 Abs. 3 StGB), Nichtberücksichtigung strafmildernder Umstände, Strafzumessungsfehler bei Gesamtstrafe (§ 54 StGB).

> **Klausurentipp:** In Examensklausuren wird oft erwartet, dass die Strafzumessung nur kurz angesprochen wird, sofern kein konkreter Fehler des Urteils gegeben ist. Ausführlich zu behandeln ist sie, wenn das Revisionsgericht einen Strafzumessungsfehler zu korrigieren hat.

## Verwandte Schemata

- [Ablehnungsgesuch, § 24 Abs. 1 StPO](http://www.juralernen.de/schemata/ablehnungsgesuch-24-abs-1-stpo)
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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/sachruege-aufbau
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Sachrüge – Aufbau“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/schemata/sachruege-aufbau.
