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title: "Prüfschema: Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/ruecktritt-vom-versuch-der-beteiligung-durch-bereiterklaerung-31-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Strafrecht"
topic: "Strafrecht Allgemeiner Teil"
norms: "§ 31 StGB"
steps: "3"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:41+00:00"
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# Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

**Norm:** § 31 StGB · **Rechtsgebiet:** Strafrecht › Strafrecht Allgemeiner Teil

Aufbauschema im Gutachtenstil (3 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Bereiterklären zur Verbrechensbegehung

> **Maßstab:** § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt zunächst voraus, dass sich der Täter zur Begehung eines Verbrechens bereit erklärt hat. Das Bereiterklären ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber einer anderen Person, mit dem Inhalt, eine bestimmte Verbrechensbegehung übernehmen zu wollen.

> **Subsumtion:** In der Klausur ist zu prüfen, ob eine solche Erklärung tatsächlich abgegeben wurde und ob sie ernstlich gemeint war. Bloßes Nachdenken oder Plänemachen genügt nicht – die Erklärung muss nach außen getreten sein.
Abzugrenzen ist das Bereiterklären nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB von der Verabredung nach § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB (bei der beide Seiten zur Verbrechensbegehung bereit sind) und von der Annahme einer Aufforderung nach § 30 Abs. 2 Alt. 3 StGB.

## II. Aufgabe des Vorhabens

> **Maßstab:** Der Täter muss sein Vorhaben – also die erklärte Absicht, das Verbrechen zu begehen – aufgegeben haben. Die Aufgabe muss freiwillig erfolgen.

> **Subsumtion:** „Aufgabe des Vorhabens“ bedeutet, dass der Täter endgültig und ernsthaft von seiner Bereitschaftserklärung Abstand nimmt. Es genügt nicht, wenn er die Tat nur aufschiebt oder wenn äußere Umstände ihn zwingen. In der Klausur ist daher zunächst zu prüfen, ob ein definitiver innerer Sinneswandel stattgefunden hat, bevor die Freiwilligkeit nach Schritt 3 geprüft wird.

## III. Freiwilligkeit

> **Maßstab:** Die Freiwilligkeit der Aufgabe ist nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB. Freiwillig handelt, wer aus autonomen Motiven von der Tat ablässt – also nicht weil äußere Hindernisse die Tat unmöglich machen oder das Entdeckungsrisiko zu groß ist.

> **Subsumtion:** Unfreiwillig ist die Aufgabe z.B. dann, wenn der Täter erfährt, dass er observiert wird oder dass die Tat aus praktischen Gründen scheitern wird. Freiwillig ist sie, wenn er aus innerer Überzeugung, Reue oder Mitleid handelt. Die Formel „Ich will nicht, obwohl ich könnte“ kennzeichnet die Freiwilligkeit.
Merkhilfe: „kann, will aber nicht“ = freiwillig; „will, kann aber nicht“ = unfreiwillig.

## Verwandte Schemata

- [Anstiftung (§ 26 StGB)](http://www.juralernen.de/schemata/anstiftung-26-stgb)
- [Beihilfe (§ 27 StGB)](http://www.juralernen.de/schemata/beihilfe-27-stgb)
- [Erlaubnistatbestandsirrtum](http://www.juralernen.de/schemata/erlaubnistatbestandsirrtum)
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- [Konkurrenzen (§§ 52, 53 StGB)](http://www.juralernen.de/schemata/konkurrenzen-52-53-stgb)
- [Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten: ](http://www.juralernen.de/schemata/mittaeterschaft-gemeinsame-pruefung-25-abs-2-stgb-bei-gemeinsamer-pruefung-von-zwei-oder-mehr-beteiligten)
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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/ruecktritt-vom-versuch-der-beteiligung-durch-bereiterklaerung-31-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/schemata/ruecktritt-vom-versuch-der-beteiligung-durch-bereiterklaerung-31-abs-1-nr-2-stgb.
