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title: "Prüfschema: Prüfungsschema: Organzuständigkeit in der Gemeinde"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/pruefungsschema-organzustaendigkeit-in-der-gemeinde"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Öffentliches Recht"
topic: "Besonderes Verwaltungsrecht"
steps: "5"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:42+00:00"
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# Prüfungsschema: Organzuständigkeit in der Gemeinde

**Rechtsgebiet:** Öffentliches Recht › Besonderes Verwaltungsrecht

Aufbauschema im Gutachtenstil (5 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Grundsatz: Allzuständigkeit des Rates

> **Maßstab:** Die Aufgaben der Gemeindeverwaltung liegen im Ausgangspunkt vollständig bei einem Organ: dem Gemeinderat. Diese Grundregel – die sogenannte Allzuständigkeit des Rates – ist in den Gemeindeordnungen der Länder ausdrücklich normiert, etwa in § 24 Abs. 1 S. 2 GemO, § 22 Abs. 2 S. 1 KV sowie § 28 Abs. 1 GemO. Solange kein anderes Organ eigens damit betraut wurde, bleibt der Rat für jede Angelegenheit zuständig.

> **Klausurentipp:** Achte besonders auf Aufgaben, die dem Rat kraft Gesetzes vorbehalten sind und nicht auf andere Organe übertragen werden dürfen, etwa nach § 39 Abs. 2 GemO oder § 28 Abs. 2 KV. Werden solche Vorschriften neben der allgemeinen Zuständigkeitsnorm zusätzlich genannt, punktet das bei der Korrektur; die Prüfung der Organkompetenz ist damit im Regelfall bereits erledigt.

## II. Ausnahme kraft Zuweisung

> **Maßstab:** Von der Allzuständigkeit des Rates weicht das Gesetz selbst ab, wenn die Gemeindeordnung oder eine auf ihr beruhende Satzung eine Aufgabe ausdrücklich einem anderen Organ zuweist. Diese Öffnungsklausel steckt regelmäßig im selben Absatz wie die Grundregel, nur im zweiten Halbsatz – so etwa § 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GemO, § 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 KV und § 28 Abs. 1 Hs. 2 GemO.

> **Vertiefung:** Praktisch betrifft das vor allem Aufgaben, die der Bürgermeisterin oder einzelnen Ratsausschüssen eigenständig zur laufenden Erledigung übertragen sind – die Zuständigkeit des Rates tritt dann für diesen Ausschnitt zurück.

## III. Ausnahme kraft Übertragung

> **Maßstab:** Es ist möglich, dass der Rat bestimmte Gemeindeverwaltungsaufgaben an einen Ratsausschuss oder den Bürgermeister **delegiert** (vgl. etwa [§ 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GemO BW](https://dejure.org/gesetze/GemO/24.html), § 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 KV MV, § 28 Abs. 1 Hs. 2 GemO SN). Die **Übertragung der alltäglichen Verwaltungstätigkeit** auf den Bürgermeister ist prüfungstechnisch und praktisch die wesentlichste Ausnahme (vgl. etwa [§ 24 Abs. 2 S. 3 GemO BW](https://dejure.org/gesetze/GemO/24.html), § 38 Abs. 2 S. 3 KV MV, § 28 Abs. 4 S. 3 GemO SN).

> **Klausurentipp:** Mit Hilfe von **Negativabgrenzung zu den nicht übertragbaren Angelegenheiten** lässt sich bestimmen, welche Aufgaben das sind (vgl. etwa [§ 39 Abs. 2 GemO BW](https://dejure.org/gesetze/GemO/39.html), § 28 Abs. 2 KV MV, § 28 Abs. 2 Nr. 7 GemO SN).

### 1. Wirksame Übertragung

> **Maßstab:** Eine solche Zuweisung kann der Rat auch selbst durch einen ordnungsgemäßen Beschluss herbeiführen, mit dem er eine Angelegenheit auf ein anderes Organ überträgt.

### 2. Kein Entscheidungsvorbehalt oder Rücknahme

> **Maßstab:** Kein Entscheidungsvorbehalt (z.B. nach § 41 GO NRW) darf für die übertragene Angelegenheit bestehen, und die Übertragung darf nicht nachträglich durch Ratsbeschluss zurückgenommen worden sein.

> **Subsumtion:** Auf dieser Prüfungsstufe ist zu klären, ob der Rat oder das Gesetz für die konkrete Angelegenheit eine Rücknahme der Delegation angeordnet oder eine Reservekompetenz des Rates begründet hat. Liegt ein solcher Vorbehalt vor, verbleibt die Entscheidungsbefugnis trotz erfolgter Übertragung beim Rat.

> **Klausurentipp:** Im Examen ist genau zwischen wirksamer Übertragung (Stufe davor) und dem Fortbestehen der Delegationswirkung zu trennen. Der Entscheidungsvorbehalt ist eine eigenständige negative Voraussetzung, die ausdrücklich bejaht oder verneint werden muss.

## Verwandte Schemata

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/pruefungsschema-organzustaendigkeit-in-der-gemeinde
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Prüfungsschema: Organzuständigkeit in der Gemeinde“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/schemata/pruefungsschema-organzustaendigkeit-in-der-gemeinde.
