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title: "Prüfschema: Gesamtstrafenbildung"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/gesamtstrafenbildung"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gesamtstrafenbildung

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Bildung der Einzelstrafen

Die jeweiligen <b>Tatkomplexe</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/52.html" title="&sect; 52 StGB: Tateinheit">§ 52 StGB</a>) erfordern eine ausdrückliche <b>Bildung</b> von Einzelstrafen, die sodann <b>im Urteil zu nennen</b> sind (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/53.html" title="&sect; 53 StGB: Tatmehrheit">§ 53 Abs. 1 StGB</a>).

## II. Feststellung der Einsatzstrafe

Als nach <b>Art und Höhe schwerste Einzelstrafe</b> bildet die Einsatzstrafe die <b>Untergrenze</b> der Gesamtstrafe (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/54.html" title="&sect; 54 StGB: Bildung der Gesamtstrafe">§ 54 Abs. 1 S. 2 StGB</a>)

## III. Erhöhung der Einsatzstrafe

An dieser Stelle erfolgt eine <b>zusammenfassende Würdigung</b> von Tätersituation und Einzeltaten (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/54.html" title="&sect; 54 StGB: Bildung der Gesamtstrafe">§ 54 Abs. 1 S. 3 StGB</a>). Keinesfalls darf die Erhöhung <b>pauschal oder mit floskelhafter Begründung</b> begründet werden.

## IV. Abgleich mit Obergrenze (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/54.html" title="&sect; 54 StGB: Bildung der Gesamtstrafe">§ 54 Abs. 2 StGB</a>)

Schließlich bildet die Summe der Einzelstrafen die <b>Obergrenze der Strafe</b>, die nicht erreicht werden darf. In der <b>Revisionsklausur</b> ist die Gesamtstrafenbildung des Tatgerichts <b>an diesem Schema zu messen</b>.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/gesamtstrafenbildung
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
