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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung teilweise erfolgreich"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-primaeraufrechnung-teilweise-erfolgreich"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung teilweise erfolgreich

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Gesamtergebnis

<massstab>Die Entscheidungsgründe müssen darauf hindeuten, dass zwar die Zulässigkeit der Klage gegeben ist, ihre Begründetheit aber nur teilweise besteht.</massstab> <formulierungsbeispiel>"Die Klage ist zulässig, aber nur im Umfang der aus dem Tenor ersichtlichen Anspruchsteile begründet."</formulierungsbeispiel>

## II. Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage

## III. Ausführungen zur Begründetheit der Klage

<massstab>Anfangs der Begründetheitsprüfung muss deutlich werden, dass die Klageforderung entstanden ist, sich aber durch die Aufrechnung des Beklagten teilweise erledigt hat (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/389.html" title="&sect; 389 BGB: Wirkung der Aufrechnung">§ 389 BGB</a>).</massstab> <formulierungsbeispiel>"Die Klage ist nur im Umfang von €... begründet. Im Übrigen ist sie unbegründet, da die Forderung des Klägers in Höhe von €… durch die Aufrechnung des Beklagten in gleichem Umfang erloschen ist."</formulierungsbeispiel>

### 1. Ausführungen zur Begründetheit der Klage aus einer Anspruchsgrundlage

### 2. Ausführungen zur teilweisen Begründetheit der Gegenforderung aus einer Anspruchsgrundlage

### 3. Ausführungen zur weiteren Unbegründetheit der Gegenforderung aus allen Anspruchsgrundlagen

### 4. Ausführungen zu den Nebenforderungen (z.B. Zinsen) des Klägers

<klausurhinweis>Da sich die Klageforderung wegen der Aufrechnung gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/389.html" title="&sect; 389 BGB: Wirkung der Aufrechnung">§ 389 BGB</a> nur teilweise erfüllt hat, sind bezüglich des restlichen Teils nunmehr die Nebenforderungen (zum Beispiel Zinsen) des Klägers zu überprüfen.</klausurhinweis>

### 5. Prozessuale Nebenentscheidungen

<klausurhinweis><b>Beachte</b>: Der Streitwert wird durch die Hauptaufrechnung gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 GKG</a> nicht beeinflusst. Maßgeblich für die Kostenentscheidung ist allein das Ausmaß des Obsiegens/Unterliegens bezüglich der Klageforderung — bemessen am Wert derselben — nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html" title="&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht">§§ 91ff. ZPO</a>. Zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ist wie gewöhnlich nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§§ 708ff. ZPO</a> zu befinden.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-primaeraufrechnung-teilweise-erfolgreich
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
