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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung + unbedingte Widerklage)"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-begruendet-klage-aufrechnung-unbedingte-widerklage"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Examen & Klausurtraining"
topic: "Zivilrechtsklausur"
steps: "10"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung + unbedingte Widerklage)

**Rechtsgebiet:** Examen & Klausurtraining › Zivilrechtsklausur

Aufbauschema im Gutachtenstil (10 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Gesamtergebnis zur Klage und zur unbedingten Widerklage

> **Klausurentipp:** Wenn die Hilfsaufrechnung eingreift, ist die Hilfswiderklage erledigt. Sie wird in der Urteilsbegründung daher nicht mehr erörtert. Anders bei der ohne Bedingung erhobenen Widerklage: Diese muss in jedem Falle behandelt werden.

## II. Zulässigkeit der Klage

> **Klausurentipp:** Eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung – ob unbedingt oder nur hilfsweise erklärt – bleibt für den Streitwert der Zuständigkeit ohne Bedeutung. Anders bei der Widerklage: Treffen Klage- und Widerklageforderung wirtschaftlich nicht zusammen, entscheidet für die Zuständigkeit der jeweils größere Betrag (§ 5 HS 2 ZPO).

## III. Unbegründetheit der Klage

> **Maßstab:** Auf dieser Prüfungsstufe wird festgestellt, dass die Klage im Ergebnis unbegründet ist – und zwar nicht wegen des Nichtbestehens der Klageforderung, sondern wegen ihres Erlöschens durch die wirksame Hilfsaufrechnung.

> **Subsumtion:** Das Ergebnis (Unbegründetheit) wird vorangestellt; die tragenden Gründe – ursprüngliche Begründetheit und Aufrechnung – folgen in den Unterpunkten.

### 1. Ursprüngliche Begründetheit der Klage

> **Maßstab:** Hier wird geprüft, ob die Klageforderung dem Grunde und der Höhe nach entstanden ist. Diese Prüfung ist notwendig, weil die Hilfsaufrechnung nur wirken kann, wenn eine aufzurechnende Forderung existiert.

> **Subsumtion:** Kommt das Gericht zur ursprünglichen Begründetheit, rückt die Aufrechnung ins Zentrum. Fehlt die Klageforderung schon dem Grunde nach, erübrigt sich die Aufrechnungsprüfung.

### 2. Prozessaufrechnung

> **Klausurentipp:** Zu Beginn klärst du, ob die Bedingung der Hilfsaufrechnung eingetreten ist und ob eine bedingt erklärte Aufrechnung überhaupt zulässig ist – § 388 S. 2 BGB hindert dies nicht. Im Anschluss prüfst du die prozessualen sowie die materiellen Voraussetzungen der Aufrechnung im Prozess und stellst dar, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.

## IV. Zulässigkeit der unbedingten Widerklage

> **Maßstab:** Die unbedingte Widerklage ist unabhängig vom Ausgang der Hilfsaufrechnung oder der Hilfswiderklage stets zu prüfen. Ihre Zulässigkeit ist gesondert von der Zulässigkeit der Klage zu beurteilen.

> **Subsumtion:** Zu prüfen sind insbesondere die Zuständigkeit des Gerichts (§ 33 ZPO bei konnexer Widerklage), die Klagebefugnis und die sonstigen Prozessvoraussetzungen.

### 1. Allgemeine Prozessvoraussetzungen

> **Maßstab:** Unter allgemeinen Prozessvoraussetzungen der Widerklage versteht man dieselben Zulässigkeitsvoraussetzungen wie bei der Klage: Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Zuständigkeit, Rechtshängigkeit, entgegenstehende Rechtskraft.

> **Subsumtion:** Im Regelfall sind die allgemeinen Prozessvoraussetzungen für die Widerklage nicht streitig, wenn sie für die Hauptklage bereits geprüft wurden. Dennoch sind sie vollständigkeitshalber zu nennen.

### 2. Besondere Prozessvoraussetzungen

> **Klausurentipp:** An dieser Stelle prüfst du die speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Widerklage. Die dafür nötige **Konnexität ergibt sich hier schon daraus, dass der Beklagte zeitgleich die Hilfsaufrechnung erklärt hat** (§ 33 Abs. 1 Alt. 2 ZPO).

## V. Begründetheit der unbedingten Widerklage

> **Klausurentipp:** Da Hilfsaufrechnung und die unbedingt erhobene Widerklage denselben Gegenanspruch betreffen, kannst du bei der Prüfung, ob die Widerklage begründet ist, auf das bereits zur Hilfsaufrechnung Erarbeitete zurückgreifen und musst es nicht erneut ausbreiten.

## VI. prozessuale Nebenentscheidungen

> **Klausurentipp:** Zwei Kostenposten hängen hier zusammen: Entscheidet das Gericht über die vom Kläger bestrittene Gegenforderung der Hilfsaufrechnung, wächst der Gebührenstreitwert um deren Betrag (**§ 45 Abs. 3 GKG**) – das gehört in die Nebenentscheidung. Tritt daneben eine unbedingte Widerklage hinzu, wächst der Streitwert ein weiteres Mal, diesmal auf Grundlage von **§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG**, das ebenfalls zu benennen ist.

## Verwandte Schemata

- [Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)](http://www.juralernen.de/schemata/allgemeine-zwangsvollstreckungsvoraussetzungen-vor-704-zpo)
- [Baumbach’sche Formel](http://www.juralernen.de/schemata/baumbachsche-formel)
- [Berufung (§§ 511 ZPO)](http://www.juralernen.de/schemata/berufung-511-zpo)
- [Beweiswürdigung](http://www.juralernen.de/schemata/beweiswuerdigung)
- [Einspruch gegen Versäumnisurteil (§ 338 ZPO)](http://www.juralernen.de/schemata/einspruch-gegen-versaeumnisurteil-338-zpo)
- [Einstweilige Verfügung (Prüfungsschema)](http://www.juralernen.de/schemata/einstweilige-verfuegung-pruefungsschema)
- [Einziehungsklage – Begründetheit (vor § 835 ZPO)](http://www.juralernen.de/schemata/einziehungsklage-begruendetheit-vor-835-zpo)
- [Entscheidungsgründe – einseitige Teilerledigungserklärung](http://www.juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-einseitige-teilerledigungserklaerung)

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-begruendet-klage-aufrechnung-unbedingte-widerklage
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung + unbedingte Widerklage)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-begruendet-klage-aufrechnung-unbedingte-widerklage.
