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title: "Prüfschema: Ehegattenerbrecht"
canonical: "http://www.juralernen.de/schemata/ehegattenerbrecht"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Ehegattenerbrecht

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Feststellung der Verwandten, die neben dem Ehegatten zu den gesetzlichen Erben berufen sind.

In verschiedene Ordnungen teilt das Parentelsystem die Verwandten des Erblassers ein, vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1924.html" title="&sect; 1924 BGB: Gesetzliche Erben erster Ordnung">§ 1924 ff. BGB</a>. <b>Solange ein Verwandter der vorgehenden Ordnung vorhanden ist, ist nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1930.html" title="&sect; 1930 BGB: Rangfolge der Ordnungen">§ 1930 BGB</a> ein Verwandter nicht zur Erbfolge berufen.</b>

## II. Ermittlung der Erbquote des Ehegatten nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1931.html" title="&sect; 1931 BGB: Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten">§ 1931 BGB</a>.

Neben Verwandten der ersten Ordnung erbt der Ehegatte zu ¼ als gesetzlicher Erbe, neben Verwandten der zweiten Ordnung zu ½. Auch neben Verwandten der dritten Ordnung beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten ½. Sind nur Verwandte der vierten oder einer entfernteren Ordnung vorhanden, erbt der Ehegatte allein.

## III. Ermittlung der erbrechtlichen Auswirkungen des Güterstands auf die Erbquote des Ehegatten.

Im Falle der <b>Zugewinngemeinschaft</b> erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ¼, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1371.html" title="&sect; 1371 BGB: Zugewinnausgleich im Todesfall">§ 1371 Abs. 1 BGB</a>. Bei der <b>Gütertrennung</b> erben – wenn neben dem Ehegatten ein oder zwei Kinder vorhanden sind – alle zu gleichen Teilen, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1931.html" title="&sect; 1931 BGB: Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten">§ 1931 Abs. 4 BGB</a>. Bei der <b>Gütergemeinschaft</b> fällt der Anteil des Erblassers am Gesamtgut in seinen Nachlass; für Sondergut und Vorbehaltsgut des Erblassers bestehen keine Besonderheiten, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1482.html" title="&sect; 1482 BGB: Eheaufl&ouml;sung durch Tod">§ 1482 BGB</a>.

## IV. Aufteilung des verbleibenden Nachlasses nach den Regeln des Verwandtenerbrechts auf die übrigen Erben.

Bei der Erbfolge nach Stämmen bildet jedes Kind des Erblassers gemeinsam mit seinen Abkömmlingen einen eigenen Stamm. <b>Zu gleichen Teilen erben dabei die Stämme.</b> Bei der Erbfolge nach Linien wird zwischen einer mütterlichen und einer väterlichen Linie unterschieden. <b>Zu gleichen Teilen erben hier beide Linien.</b>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/schemata/ehegattenerbrecht
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
