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title: "Thüringer Verordnung über die Änderung der Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld Vom 18. März 1996"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/th/lichteuagraendvth"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Thüringen"
language: "de"
source: "https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LichteuaGrÄndVTHrahmen"
updated: "2026-05-12T22:32:39+00:00"
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# Thüringer Verordnung über die Änderung der Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld Vom 18. März 1996

**Landesrecht Thüringen**
*Ausfertigung:* 18.03.1996
*Fundstelle:* GVBl. 1996, 42


### § 1 — Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, werden wie folgt geändert: Die Grundstücke der Gemeinde Lichte, Gemarkung Bock und Teich, Flur 0 Flurstücke 208/1 und 208/4 werden an die Gemeinde Schmiedefeld abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

### Eingangsformel LichteuaGrÄndV

Aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:

### § 1 — Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, werden wie folgt geändert: Die Grundstücke der Gemeinde Lichte, Gemarkung Bock und Teich, Flur 0 Flurstücke 208/1 und 208/4 werden an die Gemeinde Schmiedefeld abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Katasteramt Neuhaus am Rennweg ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

### § 2 — Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung

§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung(1) Die Gemeinde Schmiedefeld ist hinsichtlich der in § 1 Abs. 1 genannten Grundstücke Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Lichte. (2) Die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im übrigen ergeben sich aus § 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO.

### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Thüringer Verordnung über die Änderung der Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld Vom 18. März 1996
Amtliche Fassung: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LichteuaGrÄndVTHrahmen
Quelle: landesrecht.thueringen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
