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title: "MfSGFJSBek SH 2006 — Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Vom 11. Dezember 2005"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Schleswig-Holstein"
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updated: "2026-05-13T17:54:58+00:00"
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# MfSGFJSBek SH 2006 — Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Vom 11. Dezember 2005

**Landesrecht Schleswig-Holstein**
*Ausfertigung:* 11.12.2005
*Fundstelle:* GVOBl. 2006, 6


### Eingangsformel MfSGFJSBek

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren gibt aufgrund a) des § 2 Abs. 3 und des § 6 Abs. 1 des Fachkliniken-Umwandlungsgesetzes vom 24. September 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 350), b) des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der psychatrium GRUPPE vom 13. Oktober 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 401) und c) des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der Fachklinik Schleswig vom 9. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 426) bekannt: A. Wirksamwerden der Formwechsel 1. Der Formwechsel der psychatrium GRUPPE von einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (psychatrium GRUPPE gGmbH) ist mit der Eintragung in das Handelsregister am 4. Januar 2005 wirksam geworden. 2. Der Formwechsel der Fachklinik Schleswig von einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Fachklinik Schleswig gGmbH) ist mit der Eintragung in das Handelsregister am 3. November 2005 wirksam geworden. B. Abschluss der Veräußerungsverfahren 1. Das Verfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile der aus der formwechselnden Umwandlung entstandenen psychatrium GRUPPE gGmbH ist mit dem Wirksamwerden des Vertrages über die Veräußerung der Geschäftsanteile und mit der Abtretung derselben am 4. Januar 2005 abgeschlossen worden. 2. Das Verfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile der aus der formwechselnden Umwandlung entstandenen Fachklinik Schleswig gGmbH ist mit dem Wirksamwerden des Vertrages über die Veräußerung der Geschäftsanteile und mit der Abtretung derselben am 3. November 2005 abgeschlossen worden. C. Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften Als Folge der Bekanntmachungen nach den Buchstaben A und B ergeben sich für die nachstehenden Rechtsvorschriften folgende Zeitpunkte des Außerkrafttretens: 1. Für das a) Gesetz über die psychatrium GRUPPE vom 25. November 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 237)1), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), b) Fachklinikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 18)2), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), im Hinblick auf das Wirksamwerden der Formwechsel nach Buchstabe A der Tag des Erscheinens dieser Bekanntmachung, 2. für die Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der psychatrium GRUPPE vom 13. Oktober 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 401)3) der in Buchstabe B Nr. 1 genannte Zeitpunkt und 3. für die Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der Fachklinik Schleswig vom 9. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 426)4) der in Buchstabe B Nr. 2 genannte Zeitpunkt. Kiel, 11. Dezember 2005Dr. Gitta Trauernicht Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

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— Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Vom 11. Dezember 2005
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-MfSGFJSBekSH2006rahmen
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
